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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Patientenversorgung

 

Die Aletschpraxis bietet die sogenannte medizinische Grundversorgung an. Diese Leistungen sind zum Schutz des Patienten tranparent im KVG und UVG geregelt und werden nach Tarmed abgerechnet. Die Rechnung senden wir direkt an die Versicherung (Tiers payant). Über Selbstbehalt und Franchise hinaus entstehen unseren Patienten im Rahmen der Gesundheitsversorgung im Normalfall also keine Kosten.

Bei Unfällen übernimmt in der Regel bei Angestellten, die mehr als 8h pro Woche arbeiten, die Unfallversicherung des Arbeitsgebers alle Kosten ohne Selbstbehalt (auch bei Nichtberufsunfall). Wenn Sie baldmöglichts die Unfallnummer an der Reception hinterlassen (027 923 61 00), senden wir die Rechnung direkt an die Unfallversicherung, so dass Sie keinen zusätzlichen Aufwand haben. Liegt spätestens 4 Wochen nach Behandlungsbeginn keine Unfallnummer vor, gehen Rechnungen nach UVG direkt an den Patienten.

Ausnahmen stellen durch die Krankenkassen nicht bezahlte Medikamente und Behandlungen dar sowie Tauchnutersuchungen, Untersuchungen für das Strassenverkehrsamt und private Gutachten dar. Hier werden die Kosten vorher klar kommuniziert.

Aufträge ausserhalb von KVG, UVG, IVG und MVG 

 

Mit der Patientenversorgung sind unsere Mitarbeiter während der Sprechstundenzeiten vollständig ausgelastet. Gleichzeitig werden wir jedoch zunehmend - wie andere Hausarztpraxen auch - durch Aufträge und Anfragen ausserhalb von KVG, UVG, IVG und MVG gefordert. Diese haben mit der Patientenversorgung nichts zu tun und betreffen privatrechtliche Verträge, meist zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Kunden oder durch Beauftragte von Arbeitgebern. 

 

Für diese Aufträge gilt der Tarmed nicht, sondern die Vertragsbedingungen müssen zwischen den Vertragspartner frei verhandelt werden. Darüber hinaus können diese Leistungen von uns aus Kapazitätsgründen nur nach Praxisschluss am Abend, also in unserer Freizeit, und nur zu realen Kosten erbracht werden.

In den meisten Fällen werden uns solche "Aufträge" von den Versicherungen ohne jegliche Absprache zugesandt. Oft sogar ohne, dass aus den Unterlagen die Ermächtigung des Patienten ersichtlich ist (Schweigepflichtsentbindung). Dabei wird häufig erwartet, dass unser Aufwand mit einem von den Auftraggebern einseitig diktierten und in der Regel nicht kostendeckenden Honorar abgegolten ist.

 

Jenseits der Stilfragen, haben wir uns wegen der zunehmenden Häufung dieser Anfragen und des damit verbundenen Aufwandes dazu entschlossenen, solche Anfragen nur noch geordnet und nach transparenten Regeln zu bearbeiten (vgl. Link zu den AGB unten). 

Die in diesem Rahmen den Auftraggebern in Rechnung gestellten Stundensätze wurden von uns transparent und zurückhaltend berechnet. Es kommt dennoch immer wieder vor, dass Versicherungsunternehmen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren. In diesem Fall wird der Auftrag von uns abgelehnt. 

Unsere Patienten betrifft diese Diskussion in der Regel nicht. Es entstehen Ihnen dadurch auch keine Kosten. Sollte seitens Ihrer Versicherung anderes kommuniziert werden, sprechen Sie uns bitte an, damit wir Ihnen die Hintergründe im Detail offenlegen können.

 

Aufträge ausserhalb von KVG, UVG, IVG und MVG  werden von uns ausschliesslich im Rahmen folgender AGB bearbeitet: 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Aletschpraxis

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